Schlanke Gewinnermittlung
Viele Kanzleien können ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Das spart Aufwand und schafft Klarheit.
Branche · Rechtsanwälte
Als Freiberufler profitieren Rechtsanwälte von einer schlanken Gewinnermittlung. Gleichzeitig gelten Besonderheiten, etwa beim Umgang mit Fremdgeldern. Wir kennen beides.
Worauf es ankommt
Viele Kanzleien können ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Das spart Aufwand und schafft Klarheit.
Mandantengelder, die nur durch die Kanzlei hindurchlaufen, sind keine Betriebseinnahmen. Eine klare Buchführung trennt sie zuverlässig.
Freiberufler können die Umsatzsteuer oft erst bei Zahlungseingang abführen. Das schont die Liquidität bei langen Zahlungszielen.
Wir begleiten Kanzleigründungen, den Eintritt neuer Partner und die Übergabe an die nächste Generation.
So unterstützen wir Sie
Alles aus einer Hand und mit einer festen Ansprechpartnerin. Den Umfang stimmen wir gemeinsam auf Ihren Bedarf ab.
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