Freiberuflich oder gewerblich
Je nach Tätigkeit kann eine IT-Leistung freiberuflich oder gewerblich sein. Die Einordnung hat Folgen für die Gewerbesteuer und die Gewinnermittlung.
Branche · IT-Service
IT-Dienstleister arbeiten digital, oft mit Kunden im In- und Ausland. Eine digitale Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberaterin passt da genau.
Worauf es ankommt
Je nach Tätigkeit kann eine IT-Leistung freiberuflich oder gewerblich sein. Die Einordnung hat Folgen für die Gewerbesteuer und die Gewinnermittlung.
Computer und Software können steuerlich schnell abgeschrieben werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anschaffungen richtig erfasst werden.
Bei Leistungen an Unternehmen im Ausland gelten besondere Regeln für die Umsatzsteuer und zusätzliche Meldepflichten. Wir behalten das für Sie im Blick.
Belege, Auswertungen und Zahlungsverkehr laufen über DATEV Unternehmen online. Ordner müssen Sie dafür nicht bringen.
So unterstützen wir Sie
Alles aus einer Hand und mit einer festen Ansprechpartnerin. Den Umfang stimmen wir gemeinsam auf Ihren Bedarf ab.
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